USt befreit: Umsätze eines Heilmasseurs
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 werden die Umsätze von Heilmasseuren von der Umsatzsteuer befreit.
Die Datenbank mit den Grundbucheintragungen wurde erneuert. Grundsätzlich sollten alle Daten ohne Fehler von der alten in die neue Datenbank übernommen worden sein.
Sechs Monate (von 7.5. bis 06.11.2012) können die Daten mit den „alten“ Daten verglichen werden. Falls doch ein Fehler unterlaufen ist, kann eine Änderung beantragt werden.
Ein neuer Grundbuchsauszug kostet € 13,00. Auf Wunsch erhält man zum Vergleichen einen alten (mit Stand vom 27.4.) kostenlos dazu.
In dieser Zeit ist auch der Gutglaubensschutz außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, der Einsichtnehmende kann sich in dieser Zeit nicht auf die Richtigkeit des Grundbuchs verlassen.
Beachtet werden sollte auch, dass seit 7.5.2012 auch neue Gebühren für Abfragen von Grundbuchsauszügen gelten.
Stand: 03. August 2012
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 werden die Umsätze von Heilmasseuren von der Umsatzsteuer befreit.
Der Gewinn der Arztpraxis ergibt sich aus der Buchhaltung.
Ein Übertritt von der Abfertigung alt in neu ist nur noch bis zum 31.12.2012 möglich.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 soll es auch im Gebührengesetz zu einer Änderung kommen.
Die Datenbank mit den Grundbucheintragungen wurde erneuert.