![Steuerspartipps zum Jahreswechsel 2018/2019](/content/e38660/e40312/e41039/e130374/e138523/e141715/pic_small/img/ger/icon_drei_geldsaecke_rosa_w100_h100_q100_png.png)
Steuerspartipps zum Jahreswechsel 2018/2019
Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt).
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt und betragen für 2019:
Altersgruppe | 2018 |
0 – 3 Jahre | € 208,00 |
3 – 6 Jahre | € 267,00 |
6 – 10 Jahre | € 344,00 |
10 – 15 Jahre | € 392,00 |
15 – 19 Jahre | € 463,00 |
19 – 28 Jahre | € 580,00 |
Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt pro Monat für das 1. Kind € 29,20, für das 2. Kind € 43,80 und für jedes weitere Kind € 58,40.
Für Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in der Schweiz aufhalten, wird ab 2019 die Höhe des Unterhaltsabsetzbetrages auf Basis der vom Statistischen Amt der EU veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus für jeden einzelnen Mitgliedstaat der EU, des EWR und für die Schweiz im Verhältnis zu Österreich bestimmt.
Stand: 27. November 2018
Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt).
Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick über die Sozialversicherungswerte für 2019.
Ärzte erbringen in der Regel überwiegend steuerfreie Umsätze und haben insoweit auch keinen Vorsteuerabzug aus den Rechnungen ihrer Lieferanten.
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden.
Die Beurteilung, ob eine ausreichende und rechtzeitige Aufklärung stattgefunden hat, ist immer eine Einzelfallbetrachtung und anhand der konkreten Umstände zu prüfen.
Im Winter 2018/2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!