Steuerspartipps zum Jahreswechsel 2020/2021
Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden.
ASVG | |
Geringfügigkeitsgrenze | |
monatlich | € 475,86 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 713,79 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 185,00 |
monatlich | € 5.550,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 11.100,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.475,00 |
GSVG | |
Pensionsversicherung FSVG | |
Höchstbeitragsgrundlage | |
pro Monat | € 6.475,00 |
pro Jahr | € 77.700,00 |
Mindestbeitragsgrundlage | |
pro Monat | € 574,36 |
pro Jahr | € 6.892,32 |
Unfallversicherung | € 11.100,00 |
Beitrag zur Unfallversicherung | |
monatlich | € 10,42 |
jährlich | € 125,04 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 25. November 2020
Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Selbst statistisch unwahrscheinliche Risiken können relevant sein.
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden.
Im Winter 2020 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!