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Jahresabschluss fristgerecht einreichen

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Für Kapitalgesellschaften muss ein Jahresabschluss erstellt werden. Dieser muss bis spätestens neun Monate nach dem jeweiligen Bilanzstichtag beim Firmenbuch eingereicht werden. Für Firmen mit Bilanzstichtag 31.12. ist das der 30.9.

Werden die Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig eingereicht, droht eine Mindeststrafe von € 700,00 für die Gesellschaft und € 700,00 für jeden Geschäftsführer (Vorstand). Gestraft werden kann ohne vorherige Ankündigung. Wenn trotzdem der Jahresabschluss nicht offengelegt wird, kann alle zwei Monate eine neue Strafe verhängt werden.

Das weitere Strafausmaß ist abhängig von der Größe der Gesellschaft. Mittelgroße: das Dreifache, große: das Sechsfache.

Einspruch

Es ist möglich, gegen die Strafverfügung einen Einspruch zu erheben. Dieser muss binnen 14 Tagen erfolgen.

Stand: 05. Juli 2012

Bild: Alterfalter - Fotolia.com

Artikel der Ausgabe August 2012

Abgabenänderungsgesetz 2012

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Was ändert sich für elektronische Rechnungen?

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Im Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2012 kommt es zu einer Änderung bei elektronischen Rechnungen.

Bis 30.09. Vorsteuer-Rückerstattung (innerhalb der EU)

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Wie werden Künstler besteuert?

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Künstler können sowohl die Einkommen- als auch die Umsatzsteuer pauschal ermitteln.

Jahresabschluss fristgerecht einreichen

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Für Kapitalgesellschaften muss ein Jahresabschluss erstellt werden.

Importieren von Geldbeträgen

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Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 werden auch die Strafen für den Transport von Bargeld erhöht.

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