Abgabenänderungsgesetz 2012
Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Aspekte, die sich mit dem Abgabenänderungsgesetz ändern sollen.
Für Kapitalgesellschaften muss ein Jahresabschluss erstellt werden. Dieser muss bis spätestens neun Monate nach dem jeweiligen Bilanzstichtag beim Firmenbuch eingereicht werden. Für Firmen mit Bilanzstichtag 31.12. ist das der 30.9.
Werden die Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig eingereicht, droht eine Mindeststrafe von € 700,00 für die Gesellschaft und € 700,00 für jeden Geschäftsführer (Vorstand). Gestraft werden kann ohne vorherige Ankündigung. Wenn trotzdem der Jahresabschluss nicht offengelegt wird, kann alle zwei Monate eine neue Strafe verhängt werden.
Das weitere Strafausmaß ist abhängig von der Größe der Gesellschaft. Mittelgroße: das Dreifache, große: das Sechsfache.
Es ist möglich, gegen die Strafverfügung einen Einspruch zu erheben. Dieser muss binnen 14 Tagen erfolgen.
Stand: 05. Juli 2012
Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Aspekte, die sich mit dem Abgabenänderungsgesetz ändern sollen.
Im Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2012 kommt es zu einer Änderung bei elektronischen Rechnungen.
Infos zur Erstattung von Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind.
Künstler können sowohl die Einkommen- als auch die Umsatzsteuer pauschal ermitteln.
Für Kapitalgesellschaften muss ein Jahresabschluss erstellt werden.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 werden auch die Strafen für den Transport von Bargeld erhöht.