Neues UVA-Formular 2012
Neu: Die Umsatzsteuervoranmeldung wird ab 2012 maschinell gelesen.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss entweder vierteljährlich oder monatlich gemacht werden. Sie muss immer am 15. Tag des auf den Voranmeldezeitraum zweitfolgenden Monats abgegeben werden.
Unternehmer bis zu einem Vorjahresumsatz von Euro 30.000 müssen die UVA zwar erstellen, aber nicht abgeben (jedoch fristgerecht einzahlen). Die Verpflichtung zur Erstellung trifft sie vierteljährlich.
Diese Unternehmer müssen die UVA vierteljährlich erstellen und einreichen.
Über einem Vorjahres-Umsatz von Euro 100.000 muss die UVA monatlich erstellt und auch abgegeben werden.
Bereits bisher musste die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch eingereicht werden. Hat der Unternehmer die technischen Voraussetzungen dafür nicht (zum Beispiel: keinen Internetzugang), darf die UVA händisch ausgefüllt werden. In diesem Fall, muss ab 2012 das Formular beim Finanzamt bestellt werden.
Alle Eintragungen müssen:
Stand: 09. Jänner 2012
Neu: Die Umsatzsteuervoranmeldung wird ab 2012 maschinell gelesen.
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