Was gibt es 2019 Neues bei Steuern und Sozialversicherung?
Zu jedem Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen einzustellen.
Mitglieder der Wirtschaftskammer, die Dienstnehmer beschäftigen, haben in der Regel den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ oder auch Kammerumlage 2) zu bezahlen, wenn die Bemessungsgrundlage € 1.095,00 pro Monat übersteigt.
Die Bemessungsgrundlage des DZ ist die gleiche wie die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds. Das ist im Wesentlichen die Summe der Arbeitslöhne. Ist die Beitragsgrundlage € 1.460,00 oder weniger, so können von der Beitragsgrundlage € 1.095,00 abgezogen werden.
Der Beitragssatz, der auf die Beitragsgrundlage angewendet wird, ist je Bundesland unterschiedlich und beträgt ab 1.1.2019:
Burgenland | 0,42% |
Kärnten | 0,39% |
Niederösterreich | 0,38% |
Oberösterreich | 0,34% |
Salzburg | 0,40% |
Steiermark | 0,37% |
Tirol | 0,41% |
Vorarlberg | 0,37% |
Wien | 0,38% |
Die Kammerumlage 2 ist vom Kammermitglied im Zuge der Lohnverrechnung monatlich selbst zu berechnen und bis spätestens 15. des nächstfolgenden Monats an das Finanzamt abzuführen.
Stand: 27. Dezember 2018
Zu jedem Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen einzustellen.
Es wird nun neu zwischen Einzweck-Gutscheinen und Mehrzweck-Gutscheinen unterschieden.
Die Wirtschaftskammer finanziert sich hauptsächlich durch Umlagen der eigenen Mitglieder.
Selbständige unterliegen keiner verpflichtenden Arbeitslosenversicherung, können dieser jedoch unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig beitreten.
Die Bemessungsgrundlage des DZ ist die gleiche wie die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds.
Eines der wichtigsten Ziele eines Unternehmens ist es, die Liquidität aufrechtzuerhalten und damit ständig zahlungsfähig zu sein.