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Grundbuch-Umstellung

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Die Datenbank mit den Grundbuch-Eintragungen wurde erneuert. Grundsätzlich sollten alle Daten ohne Fehler von der alten in die neue Datenbank übernommen worden sein. Sechs Monate (von 7.5. - 06.11.2012) können die Daten mit den „alten“ Daten verglichen werden. Falls doch ein Fehler unterlaufen ist, kann eine Änderung beantragt werden. Ein neuer Grundbuchauszug kostet € 13,00. Auf Wunsch erhält man zum Vergleichen einen alten (mit Stand vom 27. April) kostenlos dazu. In dieser Zeit ist auch der Gutglaubensschutz außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, der Einsichtnehmende kann sich in dieser Zeit nicht auf die Richtigkeit des Grundbuchs verlassen. Beachtet werden sollte auch, dass seit 7. Mai 2012 auch neue Gebühren für Abfragen von Grundbuchauszügen gelten.

Stand: 06. Juni 2012

Bild: Arestov Andrew - Fotolia.com

Artikel der Ausgabe Juli 2012

Verlustausgleich bei Kapitalvermögen

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Was muss im Impressum stehen?

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Sonderbestimmungen zur KESt neu

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Grundbuch-Umstellung

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