Coronavirus: Welche Beihilfen wurden zuletzt erweitert?
Um die Wirtschaft angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin zu stützen, hat die Bundesregierung zuletzt eine Erweiterung der nachstehenden Corona-Beihilfen beschlossen.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu Fundstellen im Internet zu einigen wichtigen Corona-Zuschüssen:
Fixkostenzuschuss I, Fixkostenzuschuss 800.000, Verlustersatz, Ausfallsbonus
Umsatzersatz II für indirekt von den COVID-19-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen.
Corona-Kurzarbeitsbeihilfe, Neustartbonus
Härtefallfonds als Unterstützung für Ein-Personen- und Kleinstunternehmer
Überbrückungsfinanzierung für KünstlerInnen und Kunstschaffende
COVID-19-Fonds für Künstler und Kulturvermittler
Comeback-Zuschuss für Film und TV-Produktionen, Überbrückungskredite, Kreditgarantien
Non-Profit-Unterstützungsfonds
Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche, Überbrückungskredite, Kreditgarantien
Standortsicherungszuschüsse, Fixkostenzuschüsse, Verlustersatz, Ausfallsbonus, Überbrückungskredite
Überbrückungsgarantien für Großunternehmen, COVID-19-Hilfe zur Unterstützung der Exportwirtschaft
Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Förderungen, wie z. B. die Entschädigungsmöglichkeiten nach dem Epidemiegesetz, steuerliche Begünstigungen (www.bmf.gv.at) und Unterstützungen der Sozialversicherung (www.gesundheitskasse.at und www.svs.at).
Dieser Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit ist auf dem Stand 10.4.2021. Informationen zu Förderungen im Zusammenhang mit der Coronakrise können sich kurzfristig ändern.
Stand: 27. April 2021
Um die Wirtschaft angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin zu stützen, hat die Bundesregierung zuletzt eine Erweiterung der nachstehenden Corona-Beihilfen beschlossen.
Im Folgenden einige der wesentlichen Neuerungen dieser Gesetzesänderung.
Der einfachste Start in die Selbständigkeit ist die Gründung eines Einzelunternehmens.
Im Zuge der Neuorganisation der Finanzverwaltung hat mit 1.1.2021 auch das neu geschaffene Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) seine Arbeit aufgenommen.
Der Finanzminister hat nun die Lohnkontenverordnung entsprechend geändert.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu Fundstellen im Internet zu einigen wichtigen Corona-Zuschüssen.
Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit.